Bewertungsverfahren

Die von uns herausgearbeiteten Kriterien orientieren sich nicht allein an formalen oder Transparenz-Kriterien, sondern berücksichtigen auch qualitative Aspekte: Denn welchen Anspruch Anbieter von Medizin- und Gesundheitsinformationen im Web anmelden und die Umsetzung dieses Anspruchs auf der Website stimmt häufig leider nicht überein. Medizinische Richtigkeit und eine möglichst neutrale Patienteninformation stehen bei unserer Prüfung deshalb im Mittelpunkt. Außerdem achten wir auch auf vermeintlich sekundäre Eigenschaften, die aber maßgeblich dafür verantwortlich sind, dass sich NutzerInnen auf Websites zurechtfinden und die gewünschten Informationen auch finden – auf Benutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit.

Diese Kriterien wenden wir bei unseren Prüfungen an:

Punkte- und Benotungsverfahren

Nach Prüfung der einzelnen Kriterien vergeben wir Punkte, deren Anzahl wir nach Wichtigkeit der Eigenschaften ausgewählt haben. Dabei stützen wir uns auf die Kenntnisse, die wir im Studium, vor allem im Medizin-Ressort, erlangt haben. Maximal erreichbar sind 40 Punkte. Um die Punkteergebnisse transparenter zu machen, rechnen wir sie in Schulnoten um, wobei wir uns an der Bewertung von Schülerleistungen in Gymnasien in Nordrhein-Westfalen orientieren.